Gemeinnützigkeit anerkannt

Mit seinem Schreiben vom 4. April 2014 hat das Steueramt des Kantons Aargau die Gemeinnützigkeit des Vereins Sichtwechsel bestä­tigt. Spenden an den Verein werden damit schweizweit als freiwillige Zuwendung anerkannt und können also steuerlich geltend gemacht werden.